Der Handwerker für Haushaltsgeräte sichtete die defekte Spülmaschine und empfahl eine Reparatur, die so teuer war wie das Gerät an sich. Die Begründung, warum sich die Instandsetzung (inklusive einer Grundreinigung) dennoch absolut lohnen würde, war die solide Grundqualität speziell dieses Fabrikats.
Das Modell war vor einem Jahr bereits einmal repariert worden. Da es nach dem Eingriff wieder tadellos Geschirr wusch, konnte Familie Life Science beim besten Willen nicht ahnen, dass der Reparaturdienstleister vom letzten Mal die Maschine kaputtrepariert hatte, so zumindest Auskunft und Heilslehre des aktuellen Experten.
Nach einem Jahr tadellos sauberem Geschirr und glaubwürdig vorgegaukelter Funktionstüchtigkeit sei diese nun endgültig zum Erliegen gekommen und es müssten dringend gewisse Bauteile der Maschine ersetzt werden.
Frau Life Science half beim Abtransport durch die verwinkelte Küche. „Starke Frau..!“
Die Waschmaschine (also die für die Klamotten) wollte der Fachmann übrigens nicht reparieren. Hier empfahl er den Totalaustausch mit einem aufbereiteten Gerät aus seiner Hand. Es sei einfach das falsche Produkt gekauft worden. Einst ein guter Hersteller, heute nur noch wohlklingende Buchstaben auf einem Schild – ein leeres Qualitätsversprechen, so seine Erkenntnis.
Dazu war Familie Life Science dann doch nicht mutig genug: Eine Waschmaschine noch innerhalb der Garantiezeit auf eigene Kosten zu ersetzen, nur weil der Händler es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Das war zu viel! Dann lieber tropfen lassen und sich weiter rumärgern.
Beim Ausliefern des reparierten Geschirrspülers – diesmal ging es dank optisch ähnlich sehendem Assistenten ganz ohne starke Frau – stellte sich heraus: es waren noch mehr Bauteile als zunächst angenommen, die zu ersetzen gewesen waren. Die Höchstgrenze der zuvor veranschlagten Reparaturkosten wurde somit direkt erreicht, rein aus Kulanzgründen aber nicht überschritten.
Auf die Reparatur gab es ein Jahr Garantie, das klang vielversprechend. Bei näherem Hinhören entpuppte sich die (ausschließlich mündlich vereinbarte) Garantie als begrenzt auf die Fehlermeldung E:40, alle weiteren Probleme, beispielsweise hervorgerufen durch die erfolgte Transplantation weiterer Waschmaschinen-Zentralorgane aus der angeschlossenen Recyclingwerkstatt des windigen Händlers, fielen nicht darunter.
Frau Life Science bezahlte die Reparatur und Reinigung des Reinigungsgeräts wie zuvor vereinbart in bar.
Vermutlich gab es Probleme mit dem Kartenlesegerät, bzw. dessen Hersteller. Wer weiß.
Die Haustür zu und alle Fragen offen.
Bei der nächsten Reparatur eines Haushaltsgeräts wird Frau Life Science vermutlich eine dritte Firma kennenlernen und dort eine neue Heilslehre von den Haushaltsgeräten.
Die Spülmaschine in ihrem Elternhaus ist erst die zweite seit 47 Jahren. Sie besprenkelt aber seit Jahrzehnten nur bereits gespültes Geschirr im Sparprogramm. So kann man‘s natürlich auch machen.