Standards über Bord!

„Moment, was war das eben? Und gilt das für alle?“, fragt Frau Life Science.

„Ja“, versichert Schwester Jeanette. Es gilt für alle. Väter dürfen nicht mehr kommen. Ab morgen.“

Es ist 14:30 Uhr. Keine 24 Stunden vor Inkrafttreten erfährt Frau Life Science diese Neuigkeit. Sie starrt die Schwestern an. Schweigend.

Das Personal sei auch dagegen und habe Bedenken zum Ausdruck gebracht, versichert die Schwester.

Schon auf dem Nachhauseweg ruft Frau Life Science den Kindsvater an. „Das ist ja unfassbar“, meint er. Dann beschließt er, das alles nicht zu glauben. Klingt einfach viel zu unseriös für das hohe Haus. Als es sich später herausstellt, dass alles tatsächlich wahr ist, wirft er seinen restlichen Tagesplan über den Haufen, um an diesem Tag noch ein zweites Mal in die Klinik zu fahren. Er bleibt bis Anbeginn der Nacht. Wer weiß, wann er das Herzmädchen wiedersehen kann.

Eine Befristung des Ganzen wurde nicht mitgeteilt. Überhaupt ist im großen weiten Internet nichts zu dieser neuen Regel zu finden. Weder die Presse noch die Klinikhomepage oder Stationswebseite lassen irgendetwas verlauten. Der vorgesehene Informationsweg war anscheinend, dass männliche Eltern, die sich einen Besuchszettel für den nächsten Tag ausstellen lassen möchten, ab heute einfach keinen mehr kriegen. Weil der Lifescientist nicht nach einem solchen Zettel gefragt hatte, sondern am Haupteingang seine dienstliche Bescheinigung nutzt, hatte er es vor zwei Stunden noch nicht mitbekommen.

Frau Life Science feilt an einer Mail an den zuständigen Professor Doktor Hauruck und schickt sie am nächsten Morgen ab. Der Lifescientist bleibt aus strategischen Gründen außen vor. Sie nennt in der Mail die mitleiderregende Diagnose ihres Kindes samt aller Worst-Case-Szenarien, macht alternative Vorschläge, die da wären: selbst bezahlte Schnelltests, alternierende Besuche durch Vater und Mutter und allgemeine Entzerrung der Besuche im Aquarium. Natürlich beschreibt sie auch, wie das Kind auf Besuche reagiert. Mit besseren Werten. Der Bildschirm zeigt das zuverlässig an. Die Mail hält sie so diplomatisch wie möglich. Sie möchte es sich ja nicht mit den hohen Herren versauen und als Problemangehörige abgestempelt werden. Sie ist abhängig genug.

Professor Doktor Hauruck antwortet sofort. Die Betreffzeile hat er von „Besuchsverbot“ in „Besuchsbeschränkung“ umgetippt. Der Euphemismus ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass der Lifescientist kein Besuchsformular für heute und keines morgen hat. Der Professor versichert, der zuständige Personenkreis werde den speziellen Fall prüfen (die ganze Station ist voller spezieller Fälle. Zum Spaß jedenfalls ist keiner hier). Es gäbe da schon noch Möglichkeiten.

Ja, Frau Life Science sieht da auch noch Möglichkeiten. Petition, Presse, Hungerstreik. Rechtsklage. Irgendwas wird ihr da schon einfallen. Sie hat jedenfalls das deutliche Empfinden von real geschehendem Unrecht. Denn weniger harte Schutzmaßnahmen gegen die Gefahr von neuen Mutationen sind hier noch lange nicht ausgeschöpft. Dann, aber erst dann wäre das Vorgehen zu rechtfertigen. Wenn auch nicht in der Kommunikationsform.

Einen weiteren Tag später, Professor Doktor Hauruck diskutiert und prüft anscheinend immer noch, trifft sie den Vater am Bettplatz nebenan. Er und die Mutter des Kindes wechselten sich jetzt ab, berichtet er. Interessant! Vor allem auch wieder der Informationsweg. Der Familie Life Science hatte das niemand mitgeteilt.

Egal jetzt. Der nächste Samstag gehört dem Lifescientisten. Dann kriegt er Herzmädchen unlimited.

“Guten Tag, hier ist Frau Life Science. Ich möchte bitte zum Herzmädchen.”

4 Gedanken zu “Standards über Bord!

  1. Als ob das nicht eh alles schon mehr als genug ist! Himmelschreiend ungerecht und vermutlich auch nicht gerichtsfest, dagegen an zu klagen, würde nur so viel Zeit fressen. Ganz fest gedrückte Daumen, dass es eine gute, schnelle, verlässliche und besser kommunizierte Lösung gibt und der Samstagsbesuch nicht die Ausnahme bleibt.

    Alles Liebe!

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  2. Das erste, was mir beim Lesen einfiel, war, dass es diskriminierend sei, die Väter (aufgrund ihres Geschlechts), nicht mehr zu ihren Kindern zu lassen. Nun, da ein Wechselmodell zugelassen ist, fällt diese Argumentation weg. Aber ob das Ganze noch dem „Kindeswohl“ dient, ist fraglich. Ich hoffe, dass diese Regelung bald rückgängig gemacht wird! Ansonsten könnte man es bei Gericht ja mit einer einstweiligen Anordnung versuchen. Soweit ich weiß, muss darüber zeitnah entschieden werden. Das Verfahren zieht sich also nicht wie sonst üblich. 😉 Ich drücke die Daumen!

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  3. Ich habe einen Zettel, der mir erlaubt, den Ehemann stets und immer zu seinen Krankenhaus-Terminen zu begleiten. Eigentlich soll der Zettel an der Anmeldung verbleiben und man soll dann in einer Liste stehen. Aber einmal verschwand dort der Zettel und ich stand nicht auf der Liste… wenn ich den Zettel nach vorzeigen nicht wiederbekomme, greife ich ganz übergriffig inzwischen durch das Loch des Hustenschutzes und angele ihn mir selbst wieder raus.
    Bisher geht es bei uns noch…
    Da doch sowohl du als auch dein Mann ggf. für oder gegen Behandlungen entscheiden müsst, können sie doch auch rechtlich nicht einfach ein Elternteil ausschließen 😞.
    Ach, dieser Corona-Mist! Er setzt allem noch eines oben drauf!
    Ich drück Euch virtuell und die Daumen ganz real!

    Gefällt 1 Person

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